AGB
Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit Grauhut Online Marketing Services, Christopher Hüneke (nachfolgend GOMS genannt).
Dienstleistungen
erfolgen nur zu den nachstehenden Bedingungen.
GOMS erbringt für den Auftraggeber, im Folgenden AG genannt,
Dienstleistungen im Bereich der Vermarktung von Webseiten im Internet,
sowie sonstige lnternetdienstleistungen für dessen Unternehmen.
Änderungen
der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem AG
schriftlich/per
E-mail im Wortlaut und unter Hervorhebung der geänderten
Klauseln
mitgeteilt. Sie gelten als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen vier
Wochen ab Änderung widerspricht.
§
1 Vertragsschluss
Die vom Auftragnehmer angebotenen Dienstleistungen sind unverbindliche
Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden. Der Vertrag
kommt nach Auftragserteilung des Auftraggebers mit der
Auftragsbestätigung (Annahmeerklärung) des
Auftragnehmers per Post oder
Email zu Stande.
§ 2 Zahlung
Die Vergütung ist im Voraus vor Ausführung der
Dienstleistung fällig.
Nach Eingang der Rechnungssumme beim Auftragnehmer werden die
Dienstleistungen ausgeführt. Angaben über die
Bearbeitungsdauer eines
Auftrages gelten immer ab Zahlungseingang und Erhalt aller zur
Ausführung benötigter Informationen. Der
Auftraggeber erhält über die
Ausführung der Dienstleistung einen Bericht/Berichte per Email.
§ 3 Laufzeit des
Vertrages
Der Vertrag hat die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer
vereinbarte Laufzeit. Er verlängert sich nicht automatisch und
braucht
deshalb vom Auftraggeber zum Ende der vereinbarten Laufzeit nicht
gesondert gekündigt zu werden.
§ 4
Platzierungsangaben
Die Platzierung der Werbung erfolgt gemäß der in der
Auftragsbestätigung gemachten Angaben.
§ 5
Datenanlieferung
Falls im Rahmen des Auftrags vereinbart, ist der
Auftraggeber verantwortlich für die
vollständige Anlieferung
einwandfreier, geeigneter Werbemittel. Der Auftraggeber verpflichtet
sich insbesondere, die Werbemittel frei von Viren oder anderen
schädlichen Programmcodes zu übergeben.
§ 6 Ablehnung
und Sperrung
Der Auftragnehmer behält sich vor, Werbeaufträge ohne
Angabe von
besonderen Gründen abzulehnen. Wird der Auftragnehmer durch
Dritte
(z.B. Gericht) aufgrund der geschalteten Werbung berechtigt auf
Unterlassung genommen, so kann der Auftragnehmer die weitere
Ausführung
der Werbung sperren, ohne dass hierdurch der Anspruch des
Auftragnehmers auf Zahlung der Vergütung entfällt
oder andere Ansprüche
des Auftraggebers entstehen.
§ 7 Inhaltliche
Verantwortlichkeit
(1)
Der Auftraggeber ist für sämtliche Inhalte allein
verantwortlich, die
über seine Werbung erreichbar sind, einschließlich
verlinkter Inhalte.
Er garantiert für die Rechtmäßigkeit der
Werbung. Die Werbung richtet
sich an Internetnutzer in Deutschland; die
Rechtmäßigkeit der Werbung
bestimmt sich daher nach deutschem Recht. Die Werbung darf dabei
insbesondere nicht gegen strafrechtliche Bestimmungen
verstoßen, die
Menschenwürde verletzen oder Kinder und Jugendliche sittlich
gefährden.
(2)
In einer Veröffentlichung der Werbung durch die Auftragnehmer
liegt
keine Zustimmung zu einem Verstoß gegen die Regelung des
vorstehenden
Absatzes. Der Auftragnehmer darf Werbung, die gegen die Regelung des
vorstehenden Absatzes verstoßen, sperren oder entfernen, ohne
dass
hierdurch der Anspruch des Auftragnehmers auf Zahlung der
Vergütung
entfällt oder andere Ansprüche des Auftraggebers
entstehen.
§ 8 Rechte an
der Werbung
Der Auftraggeber versichert dem Auftragnehmer, Inhaber
sämtlicher
Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte,
einschließlich der
Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung,
Übertragung, Sendung,
Speicherung und Entnahme aus einer Datenbank, zu sein, die für
die
Durchführung dieses Vertrages erforderlich sind und
überträgt diese
Rechte in dem erforderlichen Umfang für die
Durchführung des Vertrages
auf den Auftragnehmer.
§ 9 Abwicklung
des Auftrags
(1)
Die Platzierung der Werbung erfolgt im Rahmen des vertraglich
Vereinbarten nach billigem Ermessen des Auftragnehmers. Der
Auftragnehmer hat das Recht, die Werbung als solche kenntlich zu machen.
(2)
Der Auftraggeber trägt die Kosten für die von ihm
während der
Vertragslaufzeit gewünschte Änderungen an der
Werbung. Dem
Auftragnehmer bleibt vorbehalten, Änderungsbegehren im
Einzelfall nach
billigem Ermessen und unter Beachtung der berechtigten Interessen des
Auftraggebers abzulehnen.
§ 10 Linkwerbung
(1)
Linkwerbung erfolgt auf den vereinbarten Web-Seiten an den vereinbarten
Stellen. In Ermangelung einer Vereinbarung erfolgt die Platzierung im
üblichen Rahmen und nach billigem Ermessen des
Auftragnehmers.
(2)Bei
Webkatalogeinträgen, Social Bookmarking Diensten, und Presse-
und
Artikelverzeichniseinträgen besteht nur bei
ausdrücklicher Vereinbarung
Anspruch auf Eintragung in einem bestimmten Service.
(3)
Beim Domainverkauf versichert der Auftragnehmer, zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses Domaininhaber zu sein. Rechte Dritter an der Domain
sind nicht bekannt. Der Auftragnehmer hat jedoch auf die
tatsächliche
Domain-Vergabe und den Domainbestand keinen Einfluss. Der Auftragnehmer
kann daher keine Gewähr dafür leisten, dass eine
Domain frei von
Rechten Dritter auf Dauer Bestand haben kann.
§11
Ad-Impressions
Die vertraglichen Ad-Impressions [Anzahl der von den Nutzern
abgerufenen (gezeigten) Werbemittel (Banner, Buttons etc.)] werden
ausschließlich und abschließend vom Auftragnehmer
ermittelt. Der
Auftragnehmer bedient sich zur Zählung der Ad-Impressions zu
Zeit der
im Webseiten-Script eingebauten Technologie. Es bleibt dem
Auftragnehmer jedoch freigestellt, auch ganz oder zeitweise einer
anderen Technologie zur Zählung der Ad-Impressions zu
bedienen. Der
Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber innerhalb des von ihm gebuchten
Zeitraumes die von ihm gebuchte Anzahl von Ad-Impressions realisiert
wird unter der Voraussetzung, dass alle vom Auftragnehmer nicht
beeinflussbaren technischen Komponenten (Internet etc.) einwandfrei und
vollständig funktionieren.
§ 12
Mängelanzeige
Der Auftraggeber hat aktivierte Werbemittel unverzüglich nach
der
Schaltung zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind
innerhalb einer Frist
von 2 Wochen schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der
Auftraggeber die
Anzeige offensichtlicher Mängel beim Auftragnehmer, so gilt
die
Schaltung des Werbemittels und deren Inhalt als abgenommen.
§ 13
Gewährleistung
(1)
Es bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers
gegenüber dem
Auftragnehmer, soweit die Werbung aus Gründen, die
außerhalb des
Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers liegen und von ihm nicht zu
vertreten sind, nicht, nur teilweise oder nur in mangelhafter
Qualität
erfolgt, insbesondere wegen hard- oder softwarebedingter
Störungen der
Funktionsfähigkeit des Internets, der Systeminfrastruktur
Dritter oder
aus vergleichbaren Gründen.
(2)
Soweit Skripte Vertragsgegenstand sind, so findet Kaufrecht Anwendung.
Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so verjähren
Mängelansprüche in
einem Jahr.
§ 14
Haftung
(1)
Sofern von Dritten gegenüber dem Auftragnehmer angebliche
Schadenersatz- Unterlassungs- oder andere Ansprüche in Bezug
auf die
Werbung geltend gemacht werden, wird der Auftraggeber den Auftragnehmer
von diesen Ansprüchen freistellen und die Kosten der
notwendigen
Rechtsverteidigung übernehmen.
(2) Im Übrigen haften die Vertragsparteien einander nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
(3)
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die von ihm
oder einer seiner
Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder
vorsätzlich verursacht werden;
dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper,
Gesundheit oder
die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
§ 15
Abwehrklausel
Etwaige allgemeine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des
Auftraggebers haben keine Gültigkeit und werden
ausdrücklich nicht
anerkannt. Diese werden selbst dann nicht Bestandteil des Vertrages,
wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag
bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit der Schriftform.
§ 16
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Regelungen des Vertrages unwirksam sein, wird
hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Die
unwirksamen Regelungen sollen sodann durch solche Bestimmungen ersetzt
werden, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Erfolg soweit wie
möglich entsprechen.
§ 17 Geltendes
Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland.


